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AGB

1. Geltungsbereich
1
.1.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Durchführung von Retreats und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden: Das Happy Weekend) der Veranstalter “Gohappycoaching” (im Folgenden: „Veranstalter“) unabhängig vom Veranstaltungsort des gebuchten Retreats.

1.2.

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Buchung des “Happy Weekend” (Retreat).

1.3.

Die Buchung der Unterkunft ist direkt in unserem Angebot enthalten. Diese kann aufgrund von Ausgebuchten Zimmern variieren. Für die Erbringung sämtlicher zugehörender Leistungen ist das jeweilige Hotel selbst verantwortlich.

1.4.

Der Veranstalter ist alleine verantwortlich für die Organisation und Durchführung vom “Happy Weekend “ (Retreat) und ist kein Reiseveranstalter und kein Reisevermittler.



2. Vertragspartner

Gohappycoaching

Salem Djebali & Pierre Dannemann

Bahnhofsweg 2 82418 Murnau



3. Angebot, Annahme, Vertragsschluss
 

3.1.

Die Beschreibung für das Happy Weekend auf der Internetseite www.gohappycoaching.com stellt ein rechtlich bindendes Angebot dar (Angebot).

3.2.

Die schriftliche Anmeldung des Teilnehmers stellt die Annahme des Angebots und somit den Kaufvertragsschluss dar.

3.3.

Nach Annahme des Angebotes des Veranstalters durch die Anmeldung des Teilnehmers erhält dieser eine Anmeldebestätigung per E-Mail. In dieser E-Mail werden Einzelheiten der Bestellung und Zahlung aufgeführt, auch die Rechnung findet sich in dieser Email (Bestellbestätigung).



4. Speicherung des Vertragstextes

4.1.

Der Teilnehmer kann die AGB des Veranstalters auf der Webseite www.gohappycoaching.com unter „AGBs Happy
Weekend”einsehen. Das Dokument kann ausgedruckt und eingesehen werden.

4.3.

Der Vertragstext wird beim Veranstalter gespeichert. Dieser Vertragstext ist für den Teilnehmer auf Nachfrage zugänglich.



5. Zahlung der Kursgebühr


5.1.

Der Teilnehmer bucht das “Happy Weekend” schriftlich beim Veranstalter. Der Kaufpreis ist sofort mit Buchung fällig. Die auf der Webseite angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die aktuell gültige Umsatzsteuer.

5.2.

Die Rechnung kann per Überweisung bezahlt werden.



6. Rechte und Pflichten des Teilnehmers

6.1.

Der Teilnehmer ist verpflichtet seine persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Änderungen seiner Daten zeitnah mitzuteilen.

6.2.

Der Teilnehmer hat die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am “Happy Weekend” in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu treffen. Dies gilt insbesondere für die Buchung von Transport, Unterbringung und Verpflegung.

6.4.

Die Teilnahme am Happy Weekend setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Wenn sich der Teilnehmer in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet, ist er gehalten, die Teilnahme mit dem Arzt bzw. Therapeuten zu besprechen.

6.5.

Der Teilnehmer ist gehalten, dem Veranstalter vor Beginn des Happy Weekend über etwaige körperliche oder psychische Einschränkungen oder Beschwerden zu informieren.

6.6.

Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Durchführung des Retreats durch bestimmte Lehrpersonen. Im Falle des kurzfristigen unvorhersehbaren Ausfalls der angekündigten Lehrperson etwa wegen Krankheit oder Verhinderung dürfen die Veranstalter Ersatzlehrer für das Happy Weekend stellen. Der Austausch der Coaches berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung des Vertrages.


7 . Rechte und Pflichten des Veranstalters/Mindestteilnehmerzahl
7.1.

Der Umfang der vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen erstreckt sich ausschließlich auf die Durchführung des “Happy Weekend”. Der Veranstalter erbringt oder vermittelt keine Leistungen im Zusammenhang mit der An- und Abreise.

7.2.

Der Veranstalter ist berechtigt, den zeitlichen Ablauf oder Inhalt des Retreats abzuändern oder einzelne Bausteine davon entfallen zu lassen, sofern dadurch Ziel und Gesamtcharakter des Retreats nicht verändert werden.

7.3.

Der Veranstalter verpflichtet sich, den Teilnehmer bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des Retreats über die Nichtdurchführbarkeit infolge Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl zu informieren. In diesem Fall wird die gezahlte Kursgebühr unverzüglich zurückzuerstatten. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 4 Personen.

7.4.

Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, dem Teilnehmer Stornierungs- oder Umbuchungskosten für anderweitig bereits geleistete Transport- und Hotelleistungen zu ersetzen.

7.5.

Der Veranstalter behält sich vor das “Happy Weekend” aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, zu verschieben oder abzusagen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn, bei Verhinderung der angekündigten Coaches, etwa durch Krankheit, keine anderweitige Lehrperson das Retreat übernehmen kann oder höhere Gewalt die Durchführung des Retreats gefährdet oder beeinträchtigt. Der Teilnehmer erhält dann den Kursbetrag unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.



8. Kein Widerrufsrecht beim Hapy Weekend Retreat

Es besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher, § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB. Bei der Buchung eines Retreats handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für solche Dienstleistungen kein Widerrufsrecht.


9. Stornierung durch Teilnehmer – Stornierungskoste
9.1.

Der Teilnehmer kann vor Retreatbeginn jederzeit gegenüber dem Veranstalter in schriftlicher Form den Vertrag stornieren. Storniert der Teilnehmer den Vertrag,
kann der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Stornierungserklärung des Teilnehmers in Prozent der Kursgebühr wie folgt berechnet:

• Bis 6 Wochen vor Kursbeginn: 20 % des Kaufpreises
• Bis 4 Wochen vor Kursbeginn: 60 % des Kaufpreises
• Bis 2 Wochen vor Kursbeginn: 100 % des Kaufpreises
9.2. Der Teilnehmer kann bis zum Beginn des gebuchten
Retreats einen Ersatzteilnehmer stellen, der in die Rechte
und Pflichten des Vertrages eintritt.


10. Rücktrittsrechte; Kündigung wegen besonderer
Umstände

10.1.

Die kurzfristige Ersetzung der angekündigten Lehrperson durch den Veranstalter berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt oder zur Kündigung.

10.2.

Wird die Durchführung des “Happy Weekends” durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Teilnehmer als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.



11. Haftung


Der Veranstalter haftet nicht für Fremdleistungen Dritter, insbesondere für Reiseleistungen oder Forderungen der Teilnehmer aus ihrer Vertragsbeziehung zum Seminarhotel.Dies gilt auch für eventuelle Forderungen der Teilnehmer infolge einer Stornierung ihrer Hotelbuchung nach Absage des Retreats durch den Veranstalter.

 

Desweiteren werden keine Heilversprechen gegeben.


12. Einverständniserklärung in Bild- und Videoaufnahmen
12.1.

Der Veranstalter behält sich vor, Bild- und Videoaufnahmen während des Retreats zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen auf der eigenen Webseite und in eigenen sozialen Medien sowie zur Weitergabe an Kooperationspartner (Lehrpersonal, Seminarhotel, ...) zur Verwendung und Veröffentlichung auf deren Webseiten und in deren sozialen Medien zu Zwecken der Werbung und Beschreibung der Leistungen anzufertigen.

12.2.

Der Teilnehmer erklärt hiermit sein Einverständnis in Bild- und Videoaufnahmen seiner Person nach Ziffer 12.1. dieser Nutzungsbedingungen.

12.3.

Der Teilnehmer kann sein Einverständnis vor Ort vor Anfertigung der Bild- und Videoaufnahmen gegenüber der

die Aufnahmen anfertigenden Person widerrufen.


13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
13.1.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts über den Kauf beweglicher
Sachen (CISG).

13.2.

Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Inland ohne Gerichtstand ist, ist München (Bezirk Landgericht München I & II) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

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